Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

MCC Medical CareCapital GmbH
Hohenzollernstr. 47
47799 Krefeld

 

Postadresse:

Postfach 10 14 03
47714 Krefeld

 

Vertreten durch:

Olaf Hagelkruys, Thilo Wiers-Keiser

 

Kontakt:

Telefon: +49 2151 616607-0
Telefax: +49 2151 61660 - 99
E-Mail: info@carecapital.de

 

Datenschutzbeauftragter:

Joachim Kramer
Kramer Datenschutz OHG
Richard-Wagner-Str. 11
01445 Radebeul
Tel.: +49 351–83 38 715
Fax: +49 351–83 38 716
E-Mail: info@datenschutz-kramer.de

 

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Krefeld
Registernummer: HRB 14709

Die MCC Medical CareCapital GmbH ist zur Erbringung von Finanzdienstleistungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und zur Erbringung von Inkassodienstleistungen durch die Registrierungsbehörde des Oberlandesgerichts Hamm zugelassen.

 

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 227 420 712

 

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Fotomaterial

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der Bildagentur
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Versichertenkarte mehrere Krankenkassenkarten236989866YKstock.adobe.com
Young Couple Using Laptop On Desk At Home229911614Mediteraneostock.adobe.com
Woman showing her empty pockets134229073ryanking999stock.adobe.com

 

Design, Betrieb, Pflege, Wartung

Die Crossmedialisten / www.crossmedialisten.de

 

I. Rechtsgrundlage

Alle Institute sind gem. § 7 IntitutsVergV dazu verpflichtet, Informationen über die im Institut angewandten Vergütungssysteme zu veröffentlichen. Der Detaillierungsgrad der Informationen ist dabei abhängig von Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie von Art, Umfang, Risikogehalt und Internationalisierung seiner Geschäftsaktivitäten. Die Anforderungen an die Vergütungssysteme sowie der Umfang der Offenlegung hängt von der Bedeutung des Instituts ab. § 1 InstitutsVergV unterscheidet hierbei bedeutende und unbedeutende Institute.

Die MCC Medical CareCapital GmbH hat die von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV vorgesehenen Bilanzsumme von EUR 10 Milliarden im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahr nicht erreicht oder überschritten.

Darüber hinaus werden keine Geschäftsaktivitäten betrieben, die von einem über das Maß hinausgehenden Risikogehalt geprägt sind. Dementsprechend ist die MCC Medical CareCapital GmbH kein bedeutendes Institut im Sinne des § 1 InstitutsVergV. Auf eine separate Risikoanalyse wird daher verzichtet. Die MCC Medical CareCapital GmbH muss daher den besonderen Anforderungen der §§ 5,6 sowie den weitergehenden Offenlegungspflichten des § 8 der InstitutsVergV nicht Folge leisten.

 

II. Vergütungssystem der MCC Medical CareCapital GmbH

 

1. Vergütung der Geschäftsführung und Mitarbeiter

Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der MCC Medical CareCapital GmbH erhalten ein Jahresfestgehalt, das in 12 gleichen Teilen monatlich zum 30. des Monats ausbezahlt wird. Die ausgeübte Funktion und die Stellung innerhalb der MCC Medical CareCapital GmbH ist der wesentliche Parameter für die Bestimmung der festen Vergütung. Die Mitarbeiter werden über die Ausgestaltung des für sie maßgeblichen Vergütungssystems durch den jeweiligen Arbeitsvertrag in Kenntnis gesetzt.

Die Vergütung ist so gestaltet, dass Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken vermieden werden. Insbesondere besteht keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung.

 

2. Vergütung der Geschäftsführung

Die Vergütung der Geschäftsführung besteht aus einem monatlichen Festgehalt, sowie einer jährlichen Bonuszahlung in Form einer erfolgsabhängigen Tantieme. Die Vergütung ist so gestaltet, dass Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken vermieden werden. Insbesondere besteht keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung. Die Geschäftsführer verfügen über einen Dienstwagen, welche ihnen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen.

 

3. Vergütung der Mitarbeiter

Die Vergütung der Mitarbeiter wird durch die Geschäftsführung der MCC Medical CareCapital GmbH im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt. Das Bruttojahreseinkommen gliedert sich in einen fixen Anteil von 12 Monatsgehältern. Darüber hinaus erhält ein bestimmter Personenkreis eine variable erfolgsabhängige Vergütung. Der fixe und der variable Vergütungsanteil stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und sind in der Höhe vertraglich fixiert.

 

4. Fixer Vergütungsanteil

Der Fixanteil der Vergütung ist so gestaltet, dass Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken vermieden werden.

 

5. Variabler Vergütungsanteil

Der variable Vergütungsanteil wird in Abhängigkeit von der individuellen Leistung des Mitarbeiters gezahlt. Die Leistung des Mitarbeiters wird jährlich anhand einer Zielvereinbarung bewertet.

 

III. Gesamtvergütung

Der Gesamtbetrag aller Vergütungen im Geschäftsjahr 2016 beträgt TEUR 1.899. Davon entfallen TEUR 1.348 auf den fixen und TEUR 551 auf den variablen Vergütungsanteil. Im Geschäftsjahr 2017 erhielten 19 Mitarbeiter von insgesamt 58 Mitarbeitern der MCC Medical CareCapital GmbH eine variable Vergütung.

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